Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass kleinere Mängel am Fahrtenbuch nicht zu dessen Verwerfung und Anwendung der 1%-Regelung führen, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Legen Sie das nachfolgende Formular in Griffnähe ins Fahrzeug und tragen Sie Ihre Fahrten zeitnah ein, dann wird das Finanzamt Ihre Aufzeichnungen akzeptieren.

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Checkliste Einkommensteuer
Lastschrift/FA