Mustersatzung für Vereine
Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hat im Juli 2010 eine neue Mustersatzung für Vereine u.a. bereitgestellt.
Es empfiehlt sich, den Entwurf einer Satzung vor der Beschlussfassung mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.
Die Satzung muss u.a. die in der Anlage 1 zu § 60 AO bezeichneten Festlegungen enthalten, damit Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung gewährleistet sind.
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