Honorar
Die Frage nach dem Honorar ist eine häufige Frage. Gleichwohl ist diese schwierig zu beantworten. Denn die Steuerberatergebührenverordnung ist genauso kompliziert wie das Steuerrecht selbst und der Arbeitsaufwand ergibt sich häufig erst im Laufe der Bearbeitung.
Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Steuerberatergebührenverordnung geschaffen. An diese sind alle Steuerberater gebunden.
Zumeist handelt es sich um Wertgebühren, so dass die Gebührenhöhe vom Umsatz oder von den Einkünften begrenzt wird. Abhängig, insbesondere vom Zeitaufwand, bestimmt der Steuerberater dann die angemessene Gebühr innerhalb des nach unten und oben begrenzten Gebührenrahmens.
Bei mir können Sie sich darauf verlassen, dass ich die Steuerberatergebührenverordnung korrekt anwende!
Für Detailinformationen erlaube ich mir, auf die Website der Steuerberaterkammer München zu verweisen.
Dort heißt es einführend:
"Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Angehörige der Freien Berufe. Sie erbringen vielfältige, qualifizierte Leistungen, die ihren angemessenen Preis haben. Während sich die Vergütung der Hilfeleistung in Steuersachen regelmäßig aus der Steuerberatergebührenverordnung ergibt, gelten für die Vergütung der weiteren Leistungen eines Steuerberaters die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Zivilrechts."
Die Steuerberatergebührenverordnung ist deshalb Garant für eine qualifizierte Beratung.


