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Lohnbuchhaltung
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Bitte wählen Sie die gewünschte Registerkarte:
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Personalfragebogen Neueinstellung
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Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen verwenden Sie bitte den folgenden Fragebogen:
Personalfragebogen Neueinstellung (PDF)
(Nicht bei Geringfügig Beschäftigten bis 400 Euro monatlich verwenden! Siehe hierzu Registerkarte "Geringfügige Beschäftigung")
Bitte achten Sie darauf, dass das Formular vollständig ausgefüllt ist, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
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Sofortmeldung
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Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Rentenversicherung zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftszweigen beschäftigen:
1. im Baugewerbe, 2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, 3. im Personenbeförderungsgewerbe 4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, 5. im Schaustellergewerbe, 6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft, 7. im Gebäudereinigungsgewerbe, 8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, 9. in der Fleischwirtschaft.
Fragebogen Sofortmeldung (PDF)
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Fragebogen zum Beschäftigungsende
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Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus.
Fragebogen zum Beschäftigungsende (PDF)
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Fragebogen Krankheit / Mutterschutz
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Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers und bei Mutterschutz verwenden Sie bitte dieses Formular:
Fragebogen Krankheit / Mutterschutz (PDF)
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Geringfügige Beschäftigung - Neueinstellung
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Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter als Geringfügig Beschäftigten bis 400 Euro pro Monat einstellen, füllen Sie bitte die beiden nachfolgenden Formulare für mich aus:
Die Checkliste für Geringfügig Beschäftigte sollte sich jeder Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ausfüllen und unterschreiben lassen.
Checkliste für Geringfügig Beschäftigte, Stand 7.2.2011 (PDF)
Ergänzend zur Checkliste der Minijob-Zentrale bitte ich um Mitteilung folgender Informationen zum neuen Mitarbeiter:
Geringfügige Beschäftigung - Ergänzende Angaben (PDF)
Bitte achten Sie darauf, dass die Formulare vollständig ausgefüllt sind, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.
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Sofortmeldung
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Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Rentenversicherung zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftszweigen beschäftigen:
1. im Baugewerbe, 2. im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, 3. im Personenbeförderungsgewerbe 4. im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, 5. im Schaustellergewerbe, 6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft, 7. im Gebäudereinigungsgewerbe, 8. bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, 9. in der Fleischwirtschaft.
Fragebogen Sofortmeldung (PDF)
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Fragebogen zum Beschäftigungsende
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Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus.
Fragebogen zum Beschäftigungsende (PDF)
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Fragebogen Krankheit / Mutterschutz
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Bei Erkrankung eines Arbeitnehmers und bei Mutterschutz verwenden Sie bitte dieses Formular:
Fragebogen Krankheit / Mutterschutz (PDF)
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Der Beitragsnachweis muss bei der Krankenkasse spätestens am zweitletzten Arbeitstag vor der Fälligkeit um 0:00 Uhr vorliegen. Das bedeutet, dass der Beitragsnachweis spätestens im Laufe des Vortages bei der Minijob-Zentrale eingereicht werden muss.
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Einreichung des Beitragsnachweises |
24. |
21. |
24. |
20. |
24. |
23. |
24. |
24. |
25. |
24. |
23. |
22. |
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Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag) |
27. |
24. |
29. |
27. |
27. |
28. |
27. |
29. |
28. |
27. |
28. |
28. |
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Einzugsermächtigung Krankenkasse
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Bitte erteilen Sie den jeweiligen Krankenkassen eine Einzugsermächtigung für die Beitragszahlungen um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Einzugsermächtigung (neutral)
Sie können die Einzugsermächtigung an die jeweilige Krankenkasse faxen. Hier ein paar ausgewählte Faxnummern:
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Knappschaft Bahn See (Minijob-Zentrale) |
0201 / 384 97 97 97 |
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AOK Bayern |
0911 / 218 101 |
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Barmer GEK (Garmisch-Partenkirchen) |
0831 / 52317 1 37-6450 (via Kempten) |
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BKK Mobil Oil |
040 / 3002 - 888 |
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KKH Allianz |
089 / 53 29 83 399 |
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Techniker KK |
040 / 855 060 - 56 66 |
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DAK (Garmisch-Partenkirchen) |
08821 / 96 775 - 70 40 |
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Angabe der Faxnummern ohne Gewähr.
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