Maximale Dateigröße und Dateinamen
Ein einzelner Buchführungsbeleg sollte maximal 2 MB groß sein, denn größere Dateien können beim digitalen Belegbuchen nicht angezeigt werden (Nicht-Buchführungsbelege, z.B. für die ESt-Erklärung, können dagegen auch größer als 2 MB sein).
Belege sind zumeist nur dann größer als 2 MB, wenn es sich um abfotografierte Belege handelt. Verwenden Sie deshalb bitte einen Scanner oder die Next-Cloud-App. Insgesamt stelle ich Ihnen 5 GB Speicherplatz zur Verfügung.
Die Dateinamen dürfen keinen Doppelpunkt enthalten und auch nicht diese Sonderzeichen: \ * / ? " < > |